Unsere Verwaltung gibt es bereits für 20,00 € monatlich pro Wohneinheit.
Sprechen Sie uns einfach unverbindlich an.
Mo - Fr 9:00 - 16:00 Uhr
* in Notfällen oder nach Absprache sind, wir auch außerhalb der Geschäftszeiten erreichbar!
Willkommen auf unserer Homepage!
Wir verfügen über 35 Jahre Berufserfahrung in der Immobilienverwaltung.
Unsere Firma steht für eine partnerschaftliche, flexible und kompetente Verwaltung, welche wir auch auf Wunsch mit Ihnen gemeinsam durchführen.
Transparenz und eine gute Kommunikation sind wichtige Bestandteile unserer Verwaltertätigkeit.
Für unsere Auftraggeber und deren Mieter nehmen wir uns Zeit. Flexible Erreichbarkeit gehört selbstverständlich dazu.
Zeit heißt aber auch, z. B. Nebenkostenabrechnungen nicht nur zu erstellen, sondern bei Bedarf diese dem Mieter nachvollziehbar zu erklären. So werden Missverständnisse vermieden.
Haben wir Ihr Interesse geweckt, sprechen Sie uns einfach unverbindlich an.
Marc und Anita Schmidt
VVB-Immobilienverwaltung Schmidt GmbH
Marc Schmidt, Geschäftsführer, Jahrgang 1990, seit 2015 selbständiger Immobilienverwalter
Anita Schmidt, geschäftsführende Gesellschafterin, Jahrgang 1963, seit 1999 in der Immobilienverwaltung tätig
Flexible Verwaltung
Bei unserer flexiblen Verwaltung stimmen wir mit Ihnen ab, welche Aufgaben der Verwaltung wir für Sie übernehmen und welche bei Ihnen verbleiben sollen.
Stellen Sie sich Ihre Verwaltung ganz individuell Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Sie entscheiden außerdem, ob wir in Ihrem Namen ein Objektkonto führen, oder die Kontoführung bei Ihnen verbleibt.
Die von uns ausgeführten Arbeiten erfolgen immer in Absprache mit Ihnen.
Grundlage für die Festsetzung der Aufgaben ist unser Leistungskatalog.
Die Verpflichtungen des Mietverwalters ergeben sich aus dem schuldrechtlichen Vertrag und aus dem Mietrecht. Zu den Aufgaben des Mietverwalters zählen u.a. die Abrechnung der Betriebskosten, der Abschluss von Mietverträgen, sowie Wohnungsabnahmen und Übergaben, Vereinbarungen und Aufbewahrungen von Kautionen und das Objektmanagement etc. Der Verwalter muss in der Lage sein, die ortsübliche Vergleichsmiete ermitteln zu können, Kappungsgrenzen zu kennen, Mietspiegel zu deuten und den Mietpreis entsprechend zu berechnen. Die Komplexität der Tätigkeit steigt mit jeder gesetzlichen Neuregelung, zuletzt durch die Einführung der Mietpreisbremse. Zusätzlich muss er über fundierte Kenntnisse des Mietrechts verfügen. Der Verwalter muss sein Wissen immer auf dem neusten Stand halten.
Bei der Verwaltung von Sondereigentum ist die Abgrenzung zwischen Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum zu beachten. Zum Gemeinschaftseigentum gehört nach „§ 1 Abs. 5 WEG“ das Grundstück sowie alles, was nicht dem Sondereigentum zugeordnet ist und zwingend zum gemeinschaftlichen Eigentum, die Teile des Gebäudes, die für seinen Bestand und Sicherheit erforderlich sind, sowie Anlagen und Einrichtungen die dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentümer dienen (§ 5 Abs. 2 WEG). Das Gemeinschaftseigentum wird in der Regel von einem WEG-Verwalter verwaltet.
Für das erworbene Sondereigentum ist der Eigentümer grundsätzlich selbst verantwortlich. Das betrifft im Besonderen die Vermietung von Eigentumswohnungen. Hierzu zählt der Abschluss von Mietverträgen, die Erstellung von Betriebskostenabrechnungen, Instandhaltung und Instandsetzung der Wohnung, Betreuung von Mietern (allgemeine Mietverwaltung, sh. Leistungsverzeichnis).
Die Aufgaben sind die finanzielle, bauliche, technische Betreuung des Gemeinschaftseigentums. Im weitesten Sinne auch rechtliche Betreuung, wie z. B. Einberufung und Leitung der Wohnungseigentümerversammlung, Gestaltung und Kontrolle der WEG-Verträge, Beratung der WEG usw.
Telefon: 0231 22 66 248
E-mail: info@vvb-schmidt.de
Anschrift: Wittener Straße 209, 44149 Dortmund